Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren
Sonderfahrten
mit Wagen aus der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum"
und den Artikeln aus unserem „Museums-Shop".
Nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
der Sammlung
„Wiener Tramwaymuseum" (WTM)
Fahrzeugerhaltung, Dokumentation und Betriebsmuseum
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren
Sonderfahrten
mit Wagen aus der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum"
und den
Artikeln aus unserem „Museums-Shop".
Nachfolgend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
ALLGEMEINE
GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
der Sammlung
„Wiener
Tramwaymuseum“ (WTM)
Fahrzeugerhaltung, Dokumentation und Betriebsmuseum
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausnahmslos für alle
Rechtsbeziehungen mit Kunden der Sammlung
„Wiener Tramwaymuseum",
Holochergasse 24, A-1150 Wien
(Büro-Anschrift)
Telefon: +43-1-786 03 03
/ Fax: +43-1- 98 24 124
E-Mail: info@tram.at
Web:
www.tram.at, (www.wiener-tramwaymuseum.org)
UID: ATU46676707. Gerichtsstand Wien.
Liefer- und Leistungsbedingungen
Wir berechnen die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen
Artikel-Preise und Sonderfahrten-Tarife.
Die Berechnung der Leistung erfolgt aufgrund des Angebotes. Ausnahmen
im Einzelfall bedürfen der Schriftform.
.
Über Wunsch des Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (z.B.
Blumenschmuck, Catering, Fremdenführer, Lautsprecheranlage, Musiker etc.)
werden gesondert in Rechnung gestellt und im Voraus zu
begleichen.
Der Rechnungsbetrag enthält – da das
WTM ein Museum und
Personen beförderndes Verkehrs-Unternehmen ist – generell
den ermäßigten Steuersatz von 10% USt / MwSt.
Das „Wiener Tramwaymuseum“ ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit
der Erhaltung historisch wertvoller Wiener Straßenbahnfahrzeuge dient und
nicht auf Gewinn gerichtet ist.
Preise der Artikel, welche im „Museums-Shop" angeboten werden, sind immer
brutto inklusive gesetzlicher Mehrwertssteuer.
Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Preis nicht
enthalten und werden gesondert berechnet.
Eine Rücksendung wegen Nichtgefallens ist nicht möglich. Alle Angebote sind
nur gültig, solange der Vorrat reicht.
Die Bezahlung im Internet erfolgt mittels Kreditkarte und ist sicher.
Mittels SSL/SET werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt und damit vor
Missbrauch geschützt. Für den Kunden entstehen durch die Bezahlung per
Kreditkarte keine weiteren Kosten.
Die Erträge unserer Sonderfahrten mit historischen Straßenbahnwagen
aus der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum" und die Erlöse aus dem Verkauf von
Artikel im „Museums-Shop" dienen dem Verein als finanzieller Rückhalt für
die umfangreichen Rekonstruktions-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an
den unersetzlichen Museumsexponaten, ohne Steuergelder oder Subventionen der
öffentlichen Hand zu benötigen.
Storno
Bei bestellten Sonderzügen wird bei einer Stornierung bis zwei
Werktage (Montag bis Freitag, wenn nicht Feiertag in Wien) vor dem
Fahrt-Termin keine Stornogebühr verrechnet; bei einer Stornierung bis
einem Werktag vor dem Fahrt-Termin 50% Stornogebühr; bei Stornierung
am Tag der Fahrt der gesamte Rechnungsbetrag.
Haftung
Wir übernehmen keine Haftung für die Durchführung der Sonderfahrt,
sollten wir aufgrund von höherer Gewalt oder eines allgemeinen Fahrverbotes
der Wiener Linien (z.B. wegen einer Veranstaltung, Demonstration, etc.) die
Fahrt nicht oder nur auf einer abgeänderten Route durchführen können.
Um Ihnen und uns eine ungetrübte Freude an Ihrer Veranstaltung zu
gewährleisten ersuchen wir Sie folgende
Beförderungsbedingungen für Sonderzüge
der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum“ zu beachten:
1. Pünktlichkeit ist das oberste Gebot im Bahnbetrieb. Sorgen Sie
bitte dafür, dass Sie und Ihre Gäste pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt an
der Einstiegstelle sind.
Richten Sie es so ein, dass Sie besser zu früh als zu spät bei der
Haltestelle sind. Wir können auf Nachzügler nicht warten, denn wir
dürfen und wollen den Linienbetrieb nicht behindern.
Sollten wir später zur vereinbarten Einstiegstelle kommen, bedenken
Sie
bitte, dass der Linienbetrieb Vorrang hat und wir uns in diesen, mit all
seinen verkehrsbedingten Behinderungen, einordnen müssen.
Bei Ausfall oder großer Verspätung eines Sonderzuges aus betrieblichen
oder verkehrsbedingten Gründen oder bei höherer Gewalt, steht dem Besteller
keine Entschädigung zu.
2. Sollte die Fahrt von bzw. zum Betriebsbahnhof erfolgen, beachten Sie
bitte, dass das Betreten von nicht für die Öffentlichkeit bestimmten
Bahnanlagen aus Sicherheitsgründen verboten ist.
Die Einstiegstelle ist die jeweils vor dem Bahnhof liegende öffentliche
Haltestelle. Das Ein- und Aussteigen ist nur an den behördlich festgelegten
Haltestellen gestattet.
Das Betreten des Betriebsbahnhofes oder das Befahren mit privaten
Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandeln
ist die Sicherheit des Bahnbetriebes nicht gewährleistet.
3. Die Fahrgäste haben sich bei der Benützung der Bahnanlagen und
Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes
und die Rücksicht auf andere gebieten und geltende Rechtsvorschriften und
Beförderungsbedingungen festsetzen.
4. Bitte bedenken Sie, dass Sie historisch wertvolle, unersetzliche
Museumsfahrzeuge benützen und behandeln Sie sie dementsprechend!
Jede Instandsetzung einer Beschädigung an diesen Fahrzeugen kostet
ungleich mehr als bei normalen Betriebsfahrzeugen. Die Kosten haben Sie zu
tragen.
5. Wollen Sie zu einem besonderen Anlass die Wagen schmücken, so
besprechen Sie das bitte mit unserer Disposition unter der
Wiener Telefon-Nummer 786 03 03.
Das unerlaubte Anbringen von Plakaten, Klebern und Schmuck jeder Art
(wie Girlanden, Blumengebinden etc.) innen oder außen ist verboten!
6. Das Betätigen von Signal- und Warneinrichtungen (Klingelzüge,
Signalpfeife) ist strengstens verboten!
Sie dienen der Verständigung der
Zugmannschaft untereinander und können bei Missbrauch zu Unfällen führen.
7. Während ein Wagen sich in Bewegung befindet, ist das Auf- oder
Absteigen, das Verweilen auf den Trittbrettern und das Öffnen der Außentüren
verboten. Ferner ist es den Fahrgästen untersagt, sich aus dem Fahrzeug
hinauszulehnen, Körperteile oder Gegenstände hinausragen zu lassen oder
Gegenstände hinauszuwerfen.
8. Jeder Fahrgast hat sich im Fahrzeug dauernd festen Halt zu
verschaffen. Schäden, die durch Außerachtlassen dieser Vorsichtsmaßnahmen
entstehen, hat der Fahrgast zu tragen. Denken Sie an die Möglichkeit
einer Notbremsung!
9. Wollen Sie ein Fenster öffnen oder schließen, wenden Sie sich bitte an
den Zugbegleiter.
10. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist bei geschlossenen
Gesellschaften gestattet. Wir ersuchen Sie jedoch aus
Sicherheitsgründen keine spitzen Messer und zerbrechliche Gläser
u. ä. während der Fahrt zu verwenden. (Verletzungsgefahr!).
Das Rauchen ist in geschlossenen Gesellschaften mit Zustimmung aller
Mitreisenden erlaubt.
Wir ersuchen Sie jedoch dafür zu sorgen, dass die Wagen nicht
verunreinigt werden und etwaige Abfälle nach der Fahrt beseitigt werden. Im
Falle einer Verunreinigung wenden Sie sich bitte an die Zugmannschaft.
11. Den Anordnungen des Zugpersonals und Aufsichtsorganen der
„Wiener
Linien“ ist Folge zu leisten.
12. Verlorene und zurückgelassene Gegenstände in unseren Sonderzügen
werden von uns 1 Monat aufbewahrt. Wir ersuchen um telefonische
Kontaktaufnahme – Wien 786 03 03 - mit unserem Büro.
Wenn Sie all unsere oben angeführten Punkte beachten, wird es für Sie
und Ihre Gäste ein schönes, unvergessliches Erlebnis mit unseren
Wagen aus der Sammlung „Wiener Tramwaymuseum“ werden.
Im voraus herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
Gute Fahrt und viel Vergnügen !
Ihr Wiener Tramwaymuseum / WTM-Tramway-Sonderfahrten
